Sorry... Negativ über www.lose-segen.de

Gut zu wissen, dass Klammlose nichts wert sind...Also auch nicht pfändbar... Den Tipp mit dem Anwalt solltest du dir zu Herzen nehmen!

den Anwalt nehm ich mir dann wenn der Herr F. sich auch einen leisten kann. Bis dahin reicht mein Anwalt für die Mahnbescheide die Herr F. regelmäßig kriegt und die Lohnpfändungen
 
den Anwalt nehm ich mir dann wenn der Herr F. sich auch einen leisten kann. Bis dahin reicht mein Anwalt für die Mahnbescheide die Herr F. regelmäßig kriegt und die Lohnpfändungen

Dafür dass du wirklich kaum eine anständige Ahnung von den ganzen rechtlichen Dingen zu haben scheinst fühlste dich hier ganz schön geil oder? :ugly:

1.) Man soll dir sagen wenn er Bargeld hat, das könntest du sofort "einklagen", weil er dir gegenüber "eine EV hat". Wenn du einen Titel gegen ihn hast brauchst du gar nichts mehr einzuklagen. Man spricht übrigens davon dass "er dir gegenüber eine e.V. abgegeben hat", nicht "er hat mir gegenüber ne EV". Was ihm wegpfändbar ist entscheidet der Gesetzgeber und nicht du. Im deinem Falle des Bargeldes im Zweifelsfalle ein Gerichtsvollzieher. Darüber hinaus ist nichts vergänglicher als Bargeld. Die e.V. die er dir gegenüber abgegeben hat sagt in übrigen aber auch aus dass er nichts (pfändbares) hat
2.) Trotzdem setzt du hier ein öffentlichen "Kopfgeld" aus
3.) Was hat die Kripo mit deiner zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit ihm zu tun? Die kümmern doch deine 3,70€ nicht die du in fiktiver Internetwährung an ihn verloren hast. Zumal: Was willst du denen sagen? "Also im Forum hat wer gesagt der zahlt noch Klammlose aus!" ... die lachen dich aus.
4.) Was denn nun? Du nimmst einen Anwalt wenn er auch einen kriegt (im übrigen kann sich in DE jeder einen Anwalt "leisten"), oder du hast schon einen der für dich gemahnt und gepfändet hat? Bei letzterem schickt dein Anwalt ganz sicher nicht regelmäßig Mahnbescheide raus, da du ja bereits einen Titel zu haben scheinst. Und falls du es tust mahnst du ein und die selbe Forderung mehrfach und bist damit selbst jenseits des rechtlich vertretbarem.

Kurzum du machst dich hier zum Horst :roll:
 
Dafür dass du wirklich kaum eine anständige Ahnung von den ganzen rechtlichen Dingen zu haben scheinst fühlste dich hier ganz schön geil oder? :ugly:

1.) Man soll dir sagen wenn er Bargeld hat, das könntest du sofort "einklagen", weil er dir gegenüber "eine EV hat". Wenn du einen Titel gegen ihn hast brauchst du gar nichts mehr einzuklagen. Man spricht übrigens davon dass "er dir gegenüber eine e.V. abgegeben hat", nicht "er hat mir gegenüber ne EV". Was ihm wegpfändbar ist entscheidet der Gesetzgeber und nicht du. Im deinem Falle des Bargeldes im Zweifelsfalle ein Gerichtsvollzieher. Darüber hinaus ist nichts vergänglicher als Bargeld. Die e.V. die er dir gegenüber abgegeben hat sagt in übrigen aber auch aus dass er nichts (pfändbares) hat
2.) Trotzdem setzt du hier ein öffentlichen "Kopfgeld" aus
3.) Was hat die Kripo mit deiner zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit ihm zu tun? Die kümmern doch deine 3,70€ nicht die du in fiktiver Internetwährung an ihn verloren hast. Zumal: Was willst du denen sagen? "Also im Forum hat wer gesagt der zahlt noch Klammlose aus!" ... die lachen dich aus.
4.) Was denn nun? Du nimmst einen Anwalt wenn er auch einen kriegt (im übrigen kann sich in DE jeder einen Anwalt "leisten"), oder du hast schon einen der für dich gemahnt und gepfändet hat? Bei letzterem schickt dein Anwalt ganz sicher nicht regelmäßig Mahnbescheide raus, da du ja bereits einen Titel zu haben scheinst. Und falls du es tust mahnst du ein und die selbe Forderung mehrfach und bist damit selbst jenseits des rechtlich vertretbarem.

Kurzum du machst dich hier zum Horst :roll:

denke der Herr F kann sich bestimmt selber um die Sache kümmern, wenn ihm was nicht passt