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Was wird beim Kauf von Losen eigentlich gekauft? Handelt es sich wirklich um ein (immaterielles) Wirtschaftsgut, wenn die Ebene "Lieferung oder sonstige Leistung" betrachtet? Ich halte es nämlich für möglich, dass es sich dabei um gar keinen steuerbaren Umsatz handelt, man kommt also gar nicht durch den §1, wenn das Ablaufschema mal komplett durchdacht wird - was man auch ggf. mal tun sollte (mach ich ja selbst nur selten, ich gebs ja zu )Die Einordnung von Klammlosen tue ich mir heute nicht mehr an. Da könnte man schließlich auch noch auf die Idee kommen kann, dass es sich einfach nur um einen Währungstausch handelt.
das höre ich so das erste mal. Müßte es nicht wenn des Unternehmers lauten? Weil die wirtschaftliche Leistung fehlt doch bei der Privatperson doch immer oder nicht? Oder ich versteh den Begriff "wirtschaftliche Leistung" nicht.(fehlende wirtschaftliche Leistung mindestens einer Vertragspartei)
[...] (fehlende wirtschaftliche Leistung mindestens einer Vertragspartei) [...]
[...] das höre ich so das erste mal. Müßte es nicht wenn des Unternehmers lauten? Weil die wirtschaftliche Leistung fehlt doch bei der Privatperson doch immer oder nicht? Oder ich versteh den Begriff "wirtschaftliche Leistung" nicht. [...]
Leistungen im Rechtssinne unterliegen aber nur in soweit der Umsatzsteuer, als sie auch Leistung im wirtschaftlichen Sinne sind, d. h. Leistungen, bei denen ein über die reine Entgeltsentrichtung hinausgehendes eigenes wirtschaftliches Interesse des Entrichtenden verfolgt wird (vgl. BFH-Urteil vom 31.7.1969 - BStBl. II S. 637). Die bloße Entgeltsentrichtung, insbesondere die Geldzahlung oder Überweisung, ist keine Leistung im wirtschaftlichen Sinne.
Unter Datenverarbeitung im Sinne des § 3a (4) Nr. 4 UStG ist die manuelle, mechanische oder elektronische Speicherung, Umwandlung, Verknüpfung und Verarbeitung von Daten zu verstehen. Hierzu gehören insbesondere die Automatisierung von gleichförmig wiederholbaren Abläufen, die Sammlung, Aufbereitung, Organisation, Speicherung und Wiedergewinnung von Informationsmengen sowie die Verknüpfung von Datenmengen oder Datenstrukturen mit der Verarbeitung dieser Informationen aufgrund computerorientierter Verfahren. [...]
Na siehste die R kenn ich nciht, schließlich bin ich kein finanzbeamter, das kennen ja eher nur die. [...]
[...] Nun mich würde nun interessieren, was heißt wirtschaftliches Interesse?
Wenn ich mir was zu essen kaufe, dann ist das doch kei wirtschaftliches Interesse, ich habe einfach hunger
Das ist die ertragssteuerliche Denkweise, von der sich die Umsatzsteuer aber grundlegend unterscheidet - der Unterschied ist ungefähr wie Backbord <-> Steuerbord ( ), "das selbe" <-> "das gleiche" ( ) oder Java <-> JavaScript ( ).In der Regel ist das Finanzamt mehr an den Belegen für deine Ausgaben interessiert, als an denen der Einnahmen.
@jacky:
Das ist die ertragssteuerliche Denkweise, von der sich die Umsatzsteuer aber grundlegend unterscheidet [...]