Weil Sie nämlich ganz schön am Arsch wären, wenn herauskommt, das die was verheimlichen. Und es wäre nicht so schwer durch jemand anderen eine Auskunft einzuholen.
Quelle:https://www.vzbv.deVerbraucher können für die vergangenen zwölf Monate erfragen, welche Werte Auskunfteien zu ihrer Person erhoben, übermittelt und erstmalig gespeichert haben. Dabei müssen sie erfahren, welche Datenarten für die Berechnungen verwendet wurden und welche Bedeutung und Gewichtung diese hatten. Die Auskünfte müssen laut Gesetz einzelfallbezogen, nachvollziehbar und verständlich sein. "Allgemeine Ausführungen und bunte Bilder reichen nicht aus. Verbraucher sollten auf klare Auskünfte pochen", so Billen. Auch Unternehmen müssen kostenlos informieren, wenn sie auf Grundlage eines Scorewertes ein konkretes Anliegen abgelehnt haben, zum Beispiel einen Telefonvertrag.