Rechtliche Design Frage!

Base84

I ♥ GFX
ID: 319101
L
6 Mai 2008
409
29
Hallo zusammen!

Habe mal eine frage an euch! Und zwar habe ich damals eine Seite gebaut und bereut
Nach streiteren wegen nicht Zahlens seines Webspace’s habe ich ihn alles gelöscht!

Heißt das Komplette Design habe ich damals gelöscht und die komplette ! und er hat sich nun neuen Webspace besorgt und sich wohl damals das Design herunter geladen haben !

Und verwendet es nun auf seiner neuen Domain inklusive meinen Copyright er hat auch nie
Eine erlaubniss schriftlich von mir bekommen das er das Design für sich verwenden darf.

Welche schritte kann ich nun einleiten ? den er reagiert auf Mails gar nicht!

oder was kann ich als entschädigung fordern ?
 
Wenn du dein Urheberrecht nachweisen kannst und er kein Nutzungsrecht hat solltest du zu einem Rechtsanwalt gehen und dich beraten lassen.

Am sinnvollsten wäre es wohl auf Unterlassung zu klagen.

Gruß Aru
 
Vielleicht einen Duden? Solltest du den dann lesen und verstehen können, dann wäre die Entschädigung in diesem Falle unbezahlbar hoch.

Vielleicht besorgst Du dir lieber erstmal nen Workshop mit dem Inhalt "themenbezogene Beiträge". Base84 hat nicht um eine Korrektur seiner Orthografie gebeten oder um denunzierende Sinnlos-Kommentare.


@ Base84: NORMALERWEISE ist es recht einfach zu beweisen, dass Du ein Design erstellt hast. In der Regel genügt es, die Grafik in einer höheren Auflösung zu besitzen oder halt noch die einzelnen Layer oder Projekt-Dateien.
Als Autor deines Werkes hast du normalerweise einen Urheberschutz, bzw. du kannst das unrechtmäßige verwenden deiner Werke einklagen.
 
Andersrum? :think:
Können heißt ja nicht müssen. :D
Es stellt sich ja sowieso immer die Frage, was man am Ende selbst davon hat außer jede Menge Schreibarbeit und Termine...
 
Als Autor deines Werkes hast du normalerweise einen Urheberschutz, bzw. du kannst das unrechtmäßige verwenden deiner Werke einklagen.
Wenn es denn dann auch ein Werk ist. Und ohne dieses Werk gesehen zu haben, gebe ich keine Anmerkungen zu einem Vorgehen.

Der Quelltest einer Webseite ist meist nämlich kein Werk, und bei den Grafiken kommt es auf die Schöpfungshöhe an.

@Aru: Mit solch einer Klage käme man auch nie durch :mrgreen:

Marty
 
Das man Quelltext schlecht schützen kann, ist ja recht klar.
Aber teilweise steckt ja in den Grafiken doch ein erheblicher künstlerischer Aufwand, sodass man da urheberrechtlich doch vielleicht was machen kann.
 
und bei den Grafiken kommt es auf die Schöpfungshöhe an.
Damit ist ja eher gemeint, dass man sich nicht Banalitäten schützen kann, wie "Punkt" oder "Strich". Normalerweise fallen auch die schlimmsten 08/15-Drei-Stunden-Arbeit-Seiten unter das Urheberrecht.

inklusive meinen Copyright
wenn dein Copyright drunter steht, ist das ja nur noch ne Formalität :roll:

Es stellt sich ja sowieso immer die Frage, was man am Ende selbst davon hat außer jede Menge Schreibarbeit und Termine...
Im Zweifel gehts ums Prinzip. Das letzte mal hab ich auch für 15 Euro Porto bezahlt um 1,86 zu sparen. ;)
 
Die Frage ist aber wohl auch, das du ihm das Design mehr oder weniger schon vorher zur Verfügung gestellt hast "auf seinem" Webspace (der ja auch vertragliche Regelungen hat) von daher wäre ja das "Eigentum" schon auf Ihn übertragen worden. Jetzt nachzuweisen ist wieder so eine Sache, vor allem ist die nächste Frage, hast du ne Rechnung dafür?! Das er nicht bezahlt hat? So einfach zu sagen, das Design gehört mir das hab ich gemacht und er hat nicht bezahlt, wird sicherlich nicht so abgehandelt, zumindest nicht in Österreich und ich denke nicht das es in Deutschland um so vieles anders ist :)

Ich würd mir mal eine Checkliste mit Pro und Contra machen was sich das überhaupt bringt und vor allem dann eine Rechtsberatung aufsuchen die sich speziell damit auseinandersetzen.
 
von daher wäre ja das "Eigentum" schon auf Ihn übertragen worden.
o_O Nicht Eigentum und Besitz verwechseln... ;) Auch wenn sich mein Eigentum in fremdem Besitz befindet bleibt es mein Eigentum. Sonst würde keiner vermieten...

@Aru: Mit solch einer Klage käme man auch nie durch :mrgreen:
Das hab ich auch nie behauptet. ;)
Aber es wäre noch wesentlich wahrscheinlicher als
oder was kann ich als entschädigung fordern ?

Gruß Aru
 
o_O Nicht Eigentum und Besitz verwechseln... ;) Auch wenn sich mein Eigentum in fremdem Besitz befindet bleibt es mein Eigentum. Sonst würde keiner vermieten...

Dann kommt aber wieder die Frage die ich auch oben schon gestellt habe, welche Lizenz (Vertrag) gibt es, das von dir angesprochene nennt sich ja dann "Eigentumsvorbehalt", aber ich glaube weder das es Rechnung noch Lizenz gibt, von daher ist es eigentlich Fragwürdig ob überhaupt irgendwas funktionieren würde :)
 
Dann kommt aber wieder die Frage die ich auch oben schon gestellt habe, welche Lizenz (Vertrag) gibt es, das von dir angesprochene nennt sich ja dann "Eigentumsvorbehalt", aber ich glaube weder das es Rechnung noch Lizenz gibt, von daher ist es eigentlich Fragwürdig ob überhaupt irgendwas funktionieren würde :)

Stellen wir uns doch mal folgenden Fall vor: Der Urheber des Designs würde jetzt auf Unterlassung klagen.

Ein Richter würde ihn dann frage: "Können Sie nachweisen, dass Sie Urheber des Designs sind?". Das kann er, weil er die Rohdateien hat und durch Zeugen.

Dann wird der Richter denjenigen fragen, der gerade das Design nutzt: "Können Sie belegen, dass sie das Nutzungsrecht an dem Werk besitzen?".

Kann er das, wird die Klage abgewiesen, kann er nicht, wird der Klage stattgegeben.

Wofür sollte man da eine Rechnung oder ähnliches benötigen?

Marty
 
Stellen wir uns doch mal folgenden Fall vor: Der Urheber des Designs würde jetzt auf Unterlassung klagen.

Ein Richter würde ihn dann frage: "Können Sie nachweisen, dass Sie Urheber des Designs sind?". Das kann er, weil er die Rohdateien hat und durch Zeugen.

Dann wird der Richter denjenigen fragen, der gerade das Design nutzt: "Können Sie belegen, dass sie das Nutzungsrecht an dem Werk besitzen?".

Kann er das, wird die Klage abgewiesen, kann er nicht, wird der Klage stattgegeben.

Wofür sollte man da eine Rechnung oder ähnliches benötigen?

Marty

So ... du hast nicht unrecht, jedoch ist das vor Gericht glaub ich kein Beweis wenn ich die Rohdaten habe, denn diese kann man nach belieben nachmachen und für das GERICHT selbst ist es meiner Meinung nach ausschalggebend das es geregelt ist, sonst würde jeder herkommen und sagen, ich hab dieses und jenes gemacht und er hat es mir gestohlen ... :) Denkst du nicht das es etwas zu einfach wäre. Das mit dem Zeugen habe ich scheinbar überlesen ... aber auch das wäre meiner Meinung nach etwas zu einfach, denn dann könnte ich ja Freunde, Bekannte oder Verwandte um Hilfe und Aussage bitten. Ich weiß nicht ob es wirklich sooo einfach ist wie beschrieben :)

Just my opinion
 
jedoch ist das vor Gericht glaub ich kein Beweis wenn ich die Rohdaten habe
Ein Richter hat kein Handbuch "Das ist ein Beweis und das ist kein Beweis". Ein Richter urteilt nach seinem Anschein.

Wenn eine Seite z.B. eine PSD-Datei vorweisen kann, die hochauflösende Photos enthält, die 1:1 dem entsprechen, was in dem Layout ist und die andere Seite hat nichts ausser den JPGs auf dem Webserver, dann urteilt er eben so.

denn diese kann man nach belieben nachmachen
Du kannst das? Ein Photo nachmachen zu einem Bild aus einem Layout?

sonst würde jeder herkommen und sagen, ich hab dieses und jenes gemacht und er hat es mir gestohlen ... :) Denkst du nicht das es etwas zu einfach wäre.
Warum? Wenn Du ein Design kaufst, dann hast Du einen Kaufvertrag. Oder Du hast einen Nutzungsvertrag. Oder Du hast zumindest Mails, Briefe oder sonstwas, die belegen, dass Du das nutzen darfst. Wenn nicht, wird es eben schwer für Dich.

Sonst klaue ich Dir morgen mal Dein Auto. Viel Spass beim Verklagen. Nach Deiner Logik müsstest Du ja jetzt einen Vertrag mit mir haben, es reicht ja nicht, dass Du nur beweist, dass es dein Auto war. Du musst dann noch beweisen, dass ich es nicht fahren durfte. Merkst Du, wo das Problem liegt?

denn dann könnte ich ja Freunde, Bekannte oder Verwandte um Hilfe und Aussage bitten.
Das wäre dann eine Straftat, wenn die vor Gericht etwas bezeugen, was nicht gewesen ist.

Marty
 
Ein Richter hat kein Handbuch "Das ist ein Beweis und das ist kein Beweis". Ein Richter urteilt nach seinem Anschein.

Also nicht böse sein, aber das gibts sehr wohl und wenn ein Richter keine Ahnung hat ob dies oder jenes ein Beweis ist, sollte man ein anderes Gericht aufsuchen.

Und Beweise dienen nun mal der Tatstellung und wenn es keine GIBT (und die gibts einfach nicht, da eine PSD-Datei kein Beweis ist) dann gibts ein Beweisgrundlagenproblem und das ist die Meinung die ich die ganze Zeit vertrete, ist es dann überhaupt sinnvoll? Wenn er nicht mal weiß das es zu 100% durchgeht. Und wie gesagt, die PSD

Wenn eine Seite z.B. eine PSD-Datei vorweisen kann, die hochauflösende Photos enthält, die 1:1 dem entsprechen, was in dem Layout ist und die andere Seite hat nichts ausser den JPGs auf dem Webserver, dann urteilt er eben so.

Du kannst das? Ein Photo nachmachen zu einem Bild aus einem Layout?

Ähm ... wenn das noch dazu der Fall ist würd ich mal schauen ob das Lizenzfreie Bilder sind oder nicht, wenn nicht, sollte der PSD Besitzer die Lizenz dafür haben, dann gibts zumindest mal einen weiteren Anhalts bzw. Beweispunkt. Hat er das nicht und es sind Lizenzfreie Bilder, dann kann sich die jeder 2te "Depp" runterladen und einbauen, ja dann kann ich auch ein Foto in ein Layout einbauen, wenn ich das Layout kenne.

Warum? Wenn Du ein Design kaufst, dann hast Du einen Kaufvertrag. Oder Du hast einen Nutzungsvertrag. Oder Du hast zumindest Mails, Briefe oder sonstwas, die belegen, dass Du das nutzen darfst. Wenn nicht, wird es eben schwer für Dich.

Sonst klaue ich Dir morgen mal Dein Auto. Viel Spass beim Verklagen. Nach Deiner Logik müsstest Du ja jetzt einen Vertrag mit mir haben, es reicht ja nicht, dass Du nur beweist, dass es dein Auto war. Du musst dann noch beweisen, dass ich es nicht fahren durfte. Merkst Du, wo das Problem liegt?

Um gleich mal die beiden Absätze zu vereinen, stimmt, ich hab einen Kaufvertrag bei einem Auto und was noch viel viel wichtiger ist als der Kaufvertrag, ist der Typenschein/DE-Fahrzeugbrief und wenn ich da drin steh, dann beweis du mal das es Dein Auto ist und weißt du das es Unterlagen sind die du nicht nachmachen kannst?! Weil sie behördlich sind! So genannte URKUNDEN!
[/QUOTE]

So jetzt nochmal zum Vergleich:
Du stiehlst mir mein Auto, hast keinen Typenschein/Fahrzeugbrief ... aber das Auto, dann kannst du sagen das ist dein Auto aber ich hab den Beweis das es das nicht ist =) und nur durch das Auto könnte man es nicht feststellen. So wie bei der PSD ... verstehst mich?
 
Also nicht böse sein, aber das gibts sehr wohl und wenn ein Richter keine Ahnung hat ob dies oder jenes ein Beweis ist, sollte man ein anderes Gericht aufsuchen.
Könntest Du mir mal gerade einen Link schicken zu dem "Beweiskatalog", wo niedergelgt ist, was ein Beweis für das Bestehen einer Urheberschaft ist?

Und Beweise dienen nun mal der Tatstellung und wenn es keine GIBT (und die gibts einfach nicht, da eine PSD-Datei kein Beweis ist) dann gibts ein Beweisgrundlagenproblem
Woher hast Du diese Auffassung?

Ähm ... wenn das noch dazu der Fall ist würd ich mal schauen ob das Lizenzfreie Bilder sind oder nicht
Redeten wir hier über einen Zivilprozess um das Urheberrecht? Wenn der Urheber kein Urheber ist, weil er selber andere Werke genutzt hat, dann sollte er nicht klagen. Ich gehe davon aus, das der Urheber auch wirklich Urheber ist.

dann beweis du mal das es Dein Auto ist und weißt du das es Unterlagen sind die du nicht nachmachen kannst?!
Muss ich doch gar nicht, ich behaupte einfach (analog zu dem Webdesign hier), dass Du mir erlaubt hast, den Wagen zu fahren. So wie ich behaupten könnte, dass der Threadersteller mir erlaubt hat, das Design zu nutzen.

So jetzt nochmal zum Vergleich:
Du stiehlst mir mein Auto, hast keinen Typenschein/Fahrzeugbrief ... aber das Auto, dann kannst du sagen das ist dein Auto aber ich hab den Beweis das es das nicht ist =) und nur durch das Auto könnte man es nicht feststellen. So wie bei der PSD ... verstehst mich?
Ja, aber ich bahupte ja weder, dass es mein Auto ist, noch, das es mein Design ist. Ich behaupte nur, dass der Eigentümer mir die Nutzung erlaubt hat.

Marty
 
Es kommt auch irgendwo auf den Aufwand des Projekts an, ob du ne psd "mal eben" nachmachen kannst.
Wenn dir z.B. Thomas das umfangreiche Nebenmaterial zu seinem Mad Alchemist hinwirft, ist das sehr sehr glaubwürdig, dass er der Urheber ist. ;)

Wüsste auch gerne mal wo stehen soll, dass Projektdateien als Beweis nicht zugelassen sind. Was soll denn da drinnstehen in dem Katalog?
Gabel: Ja
Schnitzel: Ja
Projektdatei: Nein?
 
Könntest Du mir mal gerade einen Link schicken zu dem "Beweiskatalog", wo niedergelgt ist, was ein Beweis für das Bestehen einer Urheberschaft ist?

Ich bin zwar nicht der unheimlich Wiki-Fan, aber da kann man es auf jeden Fall auch schon mal nachlesen.
Wiki 1
Wiki 2

Woher hast Du diese Auffassung?

Das sagt mir irgendwie die Logik, weil wir sonst wieder bei dem Thema wären, das kann jeder behaupten und wenn der Richter einen guten Tag hat dann sagt er das ich im Recht bin und wenn er einen schlechten Tag hat, dann halt Pech gehabt.

Redeten wir hier über einen Zivilprozess um das Urheberrecht? Wenn der Urheber kein Urheber ist, weil er selber andere Werke genutzt hat, dann sollte er nicht klagen. Ich gehe davon aus, das der Urheber auch wirklich Urheber ist.

Dann sollte der Threadersteller sich das mal anschauen, nachdenken und dann wissen was "er gemacht hat" und wie er weiter vorgehen sollte und glaube, wie es in den meisten Fällen ist, das es keine gekauften Lizenzbilder hat, sondern Linzenfreie Bilder.

Muss ich doch gar nicht, ich behaupte einfach (analog zu dem Webdesign hier), dass Du mir erlaubt hast, den Wagen zu fahren. So wie ich behaupten könnte, dass der Threadersteller mir erlaubt hat, das Design zu nutzen.

Und nochmal, dann könnte das jeder behaupten und morgen hat das Gericht 64564655 Fälle mehr zu bearbeiten, weil ich kann es ja einfach sagen und da der Richter ja eh entweder nen guten Tag oder nen schlechten Tag hat, weil er keinen Beweise braucht, die als solche dienen, eh den Fall auf Gut oder Böse heißt.

Ja, aber ich bahupte ja weder, dass es mein Auto ist, noch, das es mein Design ist. Ich behaupte nur, dass der Eigentümer mir die Nutzung erlaubt hat.

Nur mit der Tatsache das es keine Unterlagen (absichtlich jetzt nicht Beweis erwähnt) gibt, das er es nicht erlaubt! Klar ist das es natürlich dann auch keinen Beweis gibt das er es erlaubt hat, aber da muss man sich doch dann fragen, wie kommt der Nutzer zum Design wenn es der Designer nicht zur Benutzung freigegeben hat, am Ende steht Aussage gegen Aussage und der Fall geht in die Geschichte ein.

Schau, ich bin weder Rechtsberater noch Richter, deshalb will ich es auch nicht beurteilen, verurteilen oder sonstiges ich finde es nur nicht sinnvoll wenn er das macht ohne wirklich zu wissen was er da macht und ihm der eine das sagt oder der andere das sagt, ich würde mir an Stelle des Threaderstellers eine Rechtsberatung holen und dieser Person den Sachverhalt schildern und der wird ihm sagen ob es sinnvoll ist oder nicht bzw. ob er damit "durchkommt" oder nicht.

Für meine Begriffe ist das hier einfach weit hergeholt zu sagen das man hier etwas erreichen könnte.

Edit:
Es kommt auch irgendwo auf den Aufwand des Projekts an, ob du ne psd "mal eben" nachmachen kannst.
Wenn dir z.B. Thomas das umfangreiche Nebenmaterial zu seinem Mad Alchemist hinwirft, ist das sehr sehr glaubwürdig, dass er der Urheber ist. ;)

Wüsste auch gerne mal wo stehen soll, dass Projektdateien als Beweis nicht zugelassen sind. Was soll denn da drinnstehen in dem Katalog?
Gabel: Ja
Schnitzel: Ja
Projektdatei: Nein?

Natürlich kommt es auf den Aufwand drauf an, aber wenn ich im CS gut bin, dann kann man leichter Seiten nachbauen ;) ODer meinst das es nicht geht? ...

Ähm ... schau, ein RICHTER kann sicherlich nicht beurteilen ob dies als Beweis zulässig ist, da sicherlich nicht der RICHTER feststellen kann ob es sich hier um die Originaldatei handelt oder nicht, das wird dann ein Sachverständiger machen, der wiederrum kann aber auch beurteilen oder nicht das man das nachmachen kann oder nicht :) Verstehst du was ich meine?
 
Zuletzt bearbeitet: