Beruhigungsmittel zum Zwecke der Narkose. Sie unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz.
Barabiturate wirken beruhigend, schlaffördernd und entkrampfend. Manche werden zur Narkose eingesetzt. Früher als Schlafmittel verbreitet, was inzwischen aber nicht mehr zugelassen ist.
In der Regel haben Barbiturate eine dämpfende Wirkung auf das Zentralnervensystem. Manche, so z.B Thiopental und Methohexital stehen als Kurzzeit-Injektionsnarkotika zur Verfügung.