Das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“
Die Lissabon-Konvention von 1997 regelt die akademische Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Studienleistungen im Europäischen Hochschulraum, um grenzüberschreitende Mobilität und Vergleichbarkeit zu erleichtern.