Der Erbe erbt alle Rechte und Vermögenswerte des Erblassers – auch dessen Schulden. Vermacht der Erblasser in seinem Testament etwas, bestimmt er einen Begünstigten
Das Erbe ist das, was der Erbnehmer übernimmt.
Der Unterschied zwischen dem Vererben und Vermachen ist so definiert: Ein Erbe tritt in die Rechtsnatur des Erblassers ein, während der Bedachte beim Vermachen den Anspruch auf einen Gegenstand erhält, ohne daraus bestimmte Pflichten erfüllen zu müssen.