Bei der Befragung sind es spontane Fragen von Politikern, bei der Befragung vorher eingereichte schriftliche.
Der Bundestag unterscheidet zwischen der „Befragung der Bundesregierung“ und der „Fragestunde“. Während erstere den Abgeordneten spontane Fragen zur Kabinettssitzung und aktuellen Themen ermöglicht, beantwortet die Bundesregierung in der Fragestunde zuvor schriftlich eingereichte Fragen.