Nach der Gefährlichkeit des Hundes, nach der Anzahl der Hunde pro Besitzer bzw. pro Haushalt und nach den festgesetzten Steuersätzen der Gemeinde des Wohnsitzes.
Nach Anzahl und Gefährlichkeit der Hunde.
Die Hundesteuer ist eine sogenannte Gemeindesteuer. Sie wird von jeder Gemeinde in Ihrer Höhe selber bestimmt. Daher variiert der Steuersatz von Gemeinde zu Gemeinde erheblich.
Wobei "gefährliche Hunderassen" mit einer erheblich verteuerten Hundeesteuer belegt werden.
132 Euro für den ersten Hund. 240 Euro für jeden weiteren Hund. 600 Euro für gefährliche Hunde.