Die Anzahl der Stimmen eines deutschen Bundeslandes im Bundesrat richtet sich nach der Bevölkerungsgröße des jeweiligen Bundeslandes. Gemäß Artikel 51 des Grundgesetzes haben die Länder mindestens 3 und höchstens 6 Stimmen im Bundesrat.
Einwohnerzahl entscheidet.
nach Art. 51 GG - Grundgesetz
nach der Einwohnerzahl