Die Versicherung verweigert die Zahlung, wenn Sie den gemeldeten Schaden anhand der Schadenmeldung und polizeilichen Anzeige als “einfachen Diebstahl” klassifiziert (vgl. Einbruch melden). Beispiele dafür sind z.B. Entwendungen aus Haus- oder Wohnung, wenn Fenster oder Türen offenstanden.
Einbruchspuren vernichten
Durch falsche Angaben über versicherte Werte.
Den Versicherungsschutz gefährdet man, wenn die Wohnung nicht gesichert ist.
Wenn die Tür nicht abgeschlossen wurde.
wenn Fenster oder Türen offenstanden