Womit kann man im Falle eines Einbruchs den Versicherungsschutz gefährden?

69wolle · 15. März 2024
Womit kann man im Falle eines Einbruchs den Versicherungsschutz gefährden?
 
 

Antworten

dalewilson · 16. März 2024 · 0x hilfreich

Die Versicherung verweigert die Zahlung, wenn Sie den gemeldeten Schaden anhand der Schadenmeldung und polizeilichen Anzeige als “einfachen Diebstahl” klassifiziert (vgl. Einbruch melden). Beispiele dafür sind z.B. Entwendungen aus Haus- oder Wohnung, wenn Fenster oder Türen offenstanden.

pullauge · 16. März 2024 · 0x hilfreich

Einbruchspuren vernichten

Han.Scha · 16. März 2024 · 0x hilfreich

Durch falsche Angaben über versicherte Werte.

Karlie · 16. März 2024 · 0x hilfreich

Den Versicherungsschutz gefährdet man, wenn die Wohnung nicht gesichert ist.

k3552 · 16. März 2024 · 0x hilfreich

Wenn die Tür nicht abgeschlossen wurde.

storabird · 15. März 2024 · 0x hilfreich

wenn Fenster oder Türen offenstanden

 
 

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