Wohnungsrecht bei Eigenbedarf?

laduan123. Januar 2016

Hallo!

 

Wenn ein Mieter Kuendigungsschutz hat (weil er bereits Mieter war als das Gebaeude in Eigentumswohnungen unterteilt wurde), darf der Mieter ihm dann mit der Begruendung des Eigenbedarfs trotzdem kuendigen? Sprich der Mieter gibt an selbst in seinem Eigentum wohnen zu wollen. Ist so etwas zulaessig? Hat jemand eigene Erfahrungen?

 

Antworten

Tsmotw04. Februar 20162x hilfreich

Als Eigentümer hat man natürlich das Recht sein Eigentum auch zu nutzen.

§573 Abs. 2 Satz 2 BGB ist hier als Rechtsgrundlage anzusehen.

Es muss nur glaubhaft erklärt werden, dass es sich um eine Kündigung wegen Eigenbearfs handelt.

Die Fristen sind ganz normal nach §573c Abs. 1 BGB geregelt.

 

Hier die links zum Nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html

 

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html

 

VG Tsmotw

kleinerthomas28. Februar 20160x hilfreich

Ja darf er nur muss er es dann auch als Eigenbedarf nutzen.

k45420412. Februar 20160x hilfreich

ja darf er siehe Mietrecht

4ce07. Februar 20161x hilfreich

@Tsmotw:

 

ich sag nur §577a BGB: (1) Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen.

4ce02. Februar 20161x hilfreich

Der Mieter hat ein Vorkaufsrecht nach § 577 BGB.  Der Kündigungsschutz beträgt bei Verkauf an einen dritten mindestens 3 Jahre, kann aber von der Landesregierung auf bis zu 10 Jahre ausgedehnt worden sein (§577a BGB)

Jacked02. Februar 20160x hilfreich

Ja leider,meines Wissens nach auch nur 3 Monate Kündigungsfrist

k43389829. Januar 20160x hilfreich

Er darf sein Eigentum jederzeit selbst nutzen und kündigen bei Eigenutzung

porske25. Januar 20160x hilfreich

Selbstverständlich darfst du gekündigt werden

FireRose24. Januar 20160x hilfreich

Ja er darf wegen Eigenbedarfs kündigen!

Mehlwurmle24. Januar 20160x hilfreich

Der Kündigungsschutz bezüglich Eigenbedarf greift ja nur für einen bestimmten Zeitraum. Wenn dieser abgelaufen ist, dann kann der Vermieter natürlich auch wegen Eigenbedarf eine Kündigung aussprechen.

Benial23. Januar 20160x hilfreich

Ja es ist So das soltest Du sogar der Mieter sein der seinen Bewegungsausdruck äußerst , ist das Recht auf Deiner Seite , *** wäre ja gelacht wenn es jemandem gelinge einem seinen Traum vom Eigen,-und Freiwesen ("*Ob in der Philosophie oder im Privatsmann+Wesen ziehmlich Intensiv die Sache allerdings kein Ding des herkömmlichen Unrechtsmäßigem , aber es ist Fakt,,   LG Benial :)***7***

ichbindrin23. Januar 20160x hilfreich

Ich habe keine Ahnung oder Erfahrung, aber einen Hinweis, wo du wahrscheinlich fachliche Hilfe findest.

 

Es gibt nämlich so etwas wie den Mieterbund und Mieterschutzbund, die kostenlose Kontaktmöglichkeiten per Telefon und E-Mail anbieten und meines Wissens nach kostenfrei Auskunft über rechtliche Themen geben.

 

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