Als Eigentümer hat man natürlich das Recht sein Eigentum auch zu nutzen.
§573 Abs. 2 Satz 2 BGB ist hier als Rechtsgrundlage anzusehen.
Es muss nur glaubhaft erklärt werden, dass es sich um eine Kündigung wegen Eigenbearfs handelt.
Die Fristen sind ganz normal nach §573c Abs. 1 BGB geregelt.
Hier die links zum Nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html
VG Tsmotw
Ja darf er nur muss er es dann auch als Eigenbedarf nutzen.
ja darf er siehe Mietrecht
@Tsmotw:
ich sag nur §577a BGB: (1) Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen.
Der Mieter hat ein Vorkaufsrecht nach § 577 BGB. Der Kündigungsschutz beträgt bei Verkauf an einen dritten mindestens 3 Jahre, kann aber von der Landesregierung auf bis zu 10 Jahre ausgedehnt worden sein (§577a BGB)
Ja leider,meines Wissens nach auch nur 3 Monate Kündigungsfrist
Er darf sein Eigentum jederzeit selbst nutzen und kündigen bei Eigenutzung
Selbstverständlich darfst du gekündigt werden
Ja er darf wegen Eigenbedarfs kündigen!
Der Kündigungsschutz bezüglich Eigenbedarf greift ja nur für einen bestimmten Zeitraum. Wenn dieser abgelaufen ist, dann kann der Vermieter natürlich auch wegen Eigenbedarf eine Kündigung aussprechen.
Ja es ist So das soltest Du sogar der Mieter sein der seinen Bewegungsausdruck äußerst , ist das Recht auf Deiner Seite , *** wäre ja gelacht wenn es jemandem gelinge einem seinen Traum vom Eigen,-und Freiwesen ("*Ob in der Philosophie oder im Privatsmann+Wesen ziehmlich Intensiv die Sache allerdings kein Ding des herkömmlichen Unrechtsmäßigem , aber es ist Fakt,, LG Benial :)***7***
Ich habe keine Ahnung oder Erfahrung, aber einen Hinweis, wo du wahrscheinlich fachliche Hilfe findest.
Es gibt nämlich so etwas wie den Mieterbund und Mieterschutzbund, die kostenlose Kontaktmöglichkeiten per Telefon und E-Mail anbieten und meines Wissens nach kostenfrei Auskunft über rechtliche Themen geben.