Das am 01.01.1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge; der andere Beitragsanteil wird über die Künstlersozialversicherung finanziert. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten ("Verwerter").
Die Künstlersozialkasse (KSK) meldet die versicherungspflichtigen Künstler und Publizisten bei den Kranken- und Pflegekassen (Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen) und bei der Datenstelle der Rentenversicherung an und leitet die Beiträge an die zuständigen Träger weiter. Es mag Ausnahmen geben- nämlich wenn ein überaus erfolgreicher Musiker/ Komponist die Einnamen aus seinen Veröffentlichungen zu einem Millionenvermögen anwachsen lassen kann.
Unter Anderem bekommen sie immer noch Tantiemen aus ihren veroeffentlichen Tontraegern.Diese werden ja zum Teil noch weiterverkauft.
Künstlersozialkasse, oder normale Rentenversicherung der Angestellten (falls zutreffend), private Vorsorge, Versorgungsausgleich bei Scheidung.... es gibt das viele Möglichkeiten
insofern erfolgreich von ihren tantiemen also auch von dir hoffentlich braven gez zahler :P :D
Entweder aus der Rentenkasse, oder aus der Rentenkasse und aus Steuermitteln (Grundsicherung) oder nur aus Steuermitteln - vorausgesetzt, mit der Karriere ist kein Vermögen erwirtschaftet worden.