Der Plan der Bundesregierung für eine Reform des Postgesetzes verstoße gegen zentrale EU-Vorgaben aus der Post-Richtlinie und dem Beihilfenrecht, so der Vorsitzende des Paketverbandes BIEK, Martin Bosselmann.
Man will sich deshalb auf mehrere juristische Schritte vorbereiten, um die Europäische Union einzuschalten. BIEK ist der Vertreter mehrerer Paketdienste, so z.B UPD, Hermes oder DPFD.
Hintergrund der Klage ist, dass zwei deutsche Gerichte der Portogenehmigung schon als rechtswidrig erkannt haben. Zuletzt war das das Verwaltungsgericht Köln im Jahr 2019.
Gegen die Genehmigung der Portoänderungen bei der Deutschen Post durch die Bundesnetzagentur.