Kein Kitaplatz mehr ohne Masernschutz: Der Bundestag beschließt eine Impfpflicht ab dem 1. März 2020. Das Gesetz geht auf einen Todesfall in Berlin zurück.
Für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt seid dem 1. März eine Impfpflicht gegen Masern.
Es gibt keine allgemeine Impfpflicht gegen irgendwas in Deutschland!
Maximal eine anlassbezogene, wenn man sein Kind in eine Betreuungseinrichtung (Kita und ähnliches) geben möchte, muss die Inpfung gegen Masern nachgewiesen werden.