als den obersten Chef der Verwaltung einer Woiwodschaft (Verwaltungsbezirk) in Polen
Für Wojewoden.
wird noch in Polen verwendet
In Polen ist der Woiwode oder die Woiwodin das politische Oberhaupt der Woiwodschaft, eine Gebietskörperschaft, die zwischen Landkreis und Bundesland rangiert (aber eher in Richtung Bundesland).
In Polen bezeichnet er heute zum Beispiel den Adelsrang unterhalb eines Fürsten