Bei allen wichtigen Verträgen bei denen es um Eigentum oder Geld geht
In Erbsachen , bei Grundstückskäufen , Ehevertrag u.ä.ist der Notar die wichtigste Anlaufstelle.
Ein Notar ist sozusagen dass Bindeglied zwischen Privatpersonen und Ämtern.
Außerdem fungiert er als Zeuge da man Unterschriften nur in seiner Anwesenheit leisten kann
Man muss auch für Eintragungen/Änderungen in öffentlichen Registern (Handels-, Vereinsregister, Grundbuch) zum Notar.
Ansonsten kann man dort auch Vollmachten verfassen lassen (geht aber auch beim Anwalt) oder sich Dokumente beziehungsweise deren Kopien beglaubigen lassen.
besitzverkauf was im grundbuch steht, ehe, erbe, familien schenkungen ab bestimmten wert usw... alles notar sache
Der Notar wird beötigt beim Hauskauf, bei der Erbschaft, Beurkundungen !
Die Aufgaben des Notars sind die Klärung des Sachverhalten.
Er kann z.B. für die Ehe, Erbe, Inmobilien und Vorsorge beauftragt werden.
Die Beurkundungen gehören auch zu seinen Aufgaben...