Bei Dachschrägen unter 20° werden die Rauchwarnmelder ganz normal installiert. Bei einem Neigungswinkel von mehr als 20° gelten besondere Bestimmungen. Der Rauchwarnmelder muss dann zwischen 0,5 und 1 Metern von der Deckenspitze entfernt angebracht werden.
Ab einer gewissen Neigung zwischen 0,5 und 1m von der Deckenspitze entfernt
in einer Entfernung von mindestens 50cm und höchstens 1m zur Deckenspitze
Sie sollen immer am höchsten Punkt befestigt werden.
Zu beachten ist hierbei, dass erst ab einer Deckenneigung von 20° von Wärmepolster ausgegangen wird. Hier müssen Rauchmelder, in einer Entfernung von mindestens 50cm und höchstens 1m zur Deckenspitze montiert werden.
Unter 20° Neigungswinkel sind die Decken wie horizontale Decken zu sehen.
Ab 20° Neigung muss der Rauchwarnmelder zwischen 0,5m und 1m von der Deckenspitze entfernt installiert werden.
Das ist hier gut beschrieben.