Wo kann man einen Verstoß gegen Arbeitsschutz-Gesetze melden?

k44100531. Januar 2018

Wo kann man einen Verstoß gegen Arbeitsschutz-Gesetze melden?

 

Um folgenden Fall geht es:

Eine Reinigungskraft (ältere türkische Dame) wurde von ihrem Arbeitgeber alleine zum Reinigen einer etwa 40 m² großen Lagerhalle eingesetzt - aber weder mit einer Staubschutzmaske oder Schutzanzug noch mit einem passenden Arbeitsgerät ausgestattet. Sie hat also jede Menge Staub eingeatmet sowie reizende Stoffe aus zwei Feuerlöschern.

 

Antworten

Husky0901. Februar 20181x hilfreich

bei der Berufsgenossenschaft, Arbeitsgericht und Gewerbeaufsichtsamt

doern01. Februar 20181x hilfreich

Am besten zum nächsten Arbeitsgericht

heissbaer01. Februar 20180x hilfreich

Bei Vernachlässigung des rechtliche Rumgemurkses bleiben  ein paar (eher technische) Aspekte:

 

(A) Ohne Staubschutzmaske (B) jede Menge Zeug einatmen und (C) dabei 40 Quadratmeter gereinigt.

 

Die kann bei mir als Staubsauger anfangen. :-)

 

Wenn ich die Schräge rausrechne komme ich zwar auf auf knappe 48 qm, aber es ist halt eine unterdurchschnittlich niedrige (DG-) Wohnung, keine Lagerhalle. Und in Ermangelung von Feuerlöschern aller Art gibt es hier garantiert keine reizenden Stoffen aus solchen.

faro01. Februar 20181x hilfreich

Vielleicht gibt es in dem Betrieb auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, an die sie sich wenden kann? Anosnsten als Alternative zu den unten genannten Möglichkeiten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden.

bs-alf31. Januar 20181x hilfreich
  • Gewerbeaufsichtsämter oder
  • die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz
  • Technischen Aufsichtsdiensten (TAD) der Unfallversicherungen.
Witchinferno31. Januar 20181x hilfreich

bei Gewerbeaufsichtsämter oder die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz, Technischen Aufsichtsdiensten (TAD) der Unfallversicherungen

 

Frage stellen

 
 
Suchbegriff