In der Schweiz ist das nächtliche Wasserlassen verboten: Der Toilettenbesuch muss entweder bis zum nächsten Tag hinausgeschoben oder eine andere, weniger hygienische Lösung gefunden werden, sprich: nicht spülen bis zum nächsten Morgen. Nicht erlaubt ist auch das Pinkeln im Stehen zu später Stunde, auch ohne die Spülung zu betätigen, da die Nachtruhe der Nachbarn zwangsläufig gestört würde.
In der Schweiz ist das nächtliche Wasserlassen verboten: Der Toilettenbesuch muss entweder bis zum nächsten Tag hinausgeschoben oder eine andere, weniger hygienische Lösung gefunden werden, sprich: nicht spülen bis zum nächsten Morgen. Nicht erlaubt ist auch das Pinkeln im Stehen zu später Stunde, auch ohne die Spülung zu betätigen, da – so die Meinung – die Nachtruhe der Nachbarn zwangsläufig gestört würde.
Wer in der Schweiz in einer Etagenwohnung wohnt, darf zwischen 22 und 7 Uhr nicht auf die Toilette gehen bzw. zumindest nicht spülen