Wo ist es geregelt mit dem Aussageverweigerungsrecht vorm Untersuchungsausschuss?

Mehlwurmle22. Oktober 2019

Wo ist es geregelt, dass man vor einem parlamentarischem Untersuchungsausschuss kein Aussageverweigerungsrecht hat?

 

Antworten

Sonnenwende22. Oktober 20191x hilfreich

Nach §22 Absatz 2 PUAG ( Untersuchungsausschusssgesetz) haben Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht:

Zeugen können die Auskunft auf Fragen verweigern, deren Beantwortung ihnen oder Personen, die im Sinne des § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung ihre Angehörigen sind, die Gefahr zuziehen würde, einer Untersuchung nach einem gesetzlich geordneten Verfahren ausgesetzt zu werden.

Hier nachzulesen.

joh6622. Oktober 20190x hilfreich

§ 22 Absatz 2 PUAG ( Untersuchungsausschusssgesetz),des § 52 Abs. 

UweGernsheim22. Oktober 20190x hilfreich

Das ist im PUAG (Untersuchungsauschussgesetz) geregelt.

 

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