Wo ist es geregelt mit dem Aussageverweigerungsrecht vorm Untersuchungsausschuss?

Mehlwurmle · 22. Oktober 2019

Wo ist es geregelt, dass man vor einem parlamentarischem Untersuchungsausschuss kein Aussageverweigerungsrecht hat?

 

Beste Antwort

Sonnenwende · 22. Oktober 2019 · 1x hilfreich

Nach §22 Absatz 2 PUAG ( Untersuchungsausschusssgesetz) haben Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht:

Zeugen können die Auskunft auf Fragen verweigern, deren Beantwortung ihnen oder Personen, die im Sinne des § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung ihre Angehörigen sind, die Gefahr zuziehen würde, einer Untersuchung nach einem gesetzlich geordneten Verfahren ausgesetzt zu werden.

Hier nachzulesen.

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joh66 · 22. Oktober 2019 · 0x hilfreich

§ 22 Absatz 2 PUAG ( Untersuchungsausschusssgesetz),des § 52 Abs. 

UweGernsheim · 22. Oktober 2019 · 0x hilfreich

Das ist im PUAG (Untersuchungsauschussgesetz) geregelt.

 
 

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