Wo genau ist das (deutsche) Resortprinzip festgeschrieben?

mikarger04. Juni 2024

Wo genau ist das (deutsche) Resortprinzip festgeschrieben?

 

Antworten

69wolle04. Juni 20241x hilfreich

Das Ressortprinzip ist im Grundgesetz festgelegt im Art. 65 Satz 2: „Innerhalb dieser Richtlinien (Anm: des Bundeskanzlers) leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.“

pscheidl04. Juni 20240x hilfreich

Das Ressortprinzip ist ein deutscher Regierungsgrundsatz, der besagt, dass der Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung leitet. Dabei muss er sich an die Richtlinien der Politik halten, die durch den Bundeskanzler vorgegebenen werden.

 

Das Ressortprinzip ist im Grundgesetz festgelegt im Art. 65 Satz 2

 

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