In Notsituationen darf der Pilot den Ballon überall landen, auch auf Privatgrundstücken oder öffentlichen Straßen.
und auf Straßen
Laut Luftrecht darf ein Ballon auf eines Jeden Grundstück landen. Trotzdem wird jeder Ballonpilot versuchen, auf einem geraden, mit dem Verfolgerfahrzeug gut zugänglichen Platz zu Boden zu gehen, ohne Sachschaden auf dem Landeplatz anzurichten.