Die Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze, die Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) Anfang Mai anordnete, ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilbeschluss, den drei Somalier:innen erwirkt hatten.
Es war eines der zentralen Wahlkampf-Versprechen von Friedrich Merz. Schon an seinem ersten Arbeitstag als Kanzler sollten keine Asylsuchenden mehr nach Deutschland einreisen dürfen. Tatsächlich hat der neue Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) gleich am 7. Mai die Bundespolizei angewiesen, Asylsuchende an der deutschen Grenze ins jeweilige Nachbarland zurückzuweisen. Nur „vulnerable“ Asylsuchende, etwa Kinder und Schwangere, sollten weiterhin einreisen dürfen.
mit den Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Binnengrenzen