Beträge bis max. 5000 Euro können in der Abgabestelle ausbezahlt werden. darüber hinaus wird der Gewinn überwiesen.
Nein. Nur in der ursprünglichen Annahmestelle. Und nur bis zu einem bestimmten Betrag. Jedenfalls was "staatliches Lotto" angeht.
nur in der Annahme stelle
Nein, nur in der Annahmestelle, in der das Los bzw. die Lose abgegeben wurden.
Nein nur in der Annahmestelle in der abgegeben wurde.
Zumindest war es früher so, kann sein, dass sich was geändert hat.