nein wird nicht
Ja der wird angerechnet. Egal wie du das verdienst
Wer als leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind (Aufwandsentschädigung aus ehrenamtlicher Tätigkeit), kann einen Betrag von insgesamt 200 Euro monatlich von der Hartz 4 Leistung absetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus dem Ehrenamt mehr als 200 Euro gilt das nicht, wenn der oder die ehrenamtlich tätige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe der Beträge nach § 11 a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 SGB II den Betrag von 200 Euro übersteigt. Bei konkretem Nachweis eines höheren Aufwandes können also höhere Summen anrechnungsfrei bleiben.
meines Wissens sind etwa 120 Euro erlaubt,aber bescheid geben musst du auf jeden fall
100 Euro darfst du frei dazu verdienen da ist aber noch eine versicherungspauschale die sie dir lassen müssen die 30 Euro sind
Von der Leistung werden pauschal 100 Euro abgezogen, vom restlichen Betrag 20 %. Die daraus resultierende Summe ist anrechnungsfrei.
Beispiel:
800 Euro monatliche Leistung
- 100 Euro Pauschale
= 700 Euro
- 20 % = 140 Euro
100 Euro + 140 Euro = 240 Euro, die bei monatlichen Bezügen von 800 Euro anrechnungsfrei bleiben. Andere Leistungssätze kann jeder entsprechend ausrechnen.
Entsprechend bei 200 Euro Verdienst die Grenze bei monatlichen Leistungen von 600 Euro: 100 Euro Pauschale + 100 Euro (= 20 % von 600 - 100).
Im übrigen ist es sinnvoll, diese Beträge anzugeben bzw. vorher mit dem Fallmanager beim Amt zu besprechen und so auch deren konkrete Höhe in Erfahrung zu bringen. Verheimlichen tut vielleicht nicht weh, sorgt aber für dumme Fragen. Und wenn die erstmal losgehen ...
das ist soweit kein problem wenn du dich an die termine beim amt haeltst und und nicht ueber 120 euro kommst geht das ab 120 euro musst du das beim amt angeben als zuverdienst aber in der regel ist das kein problem