Laut Gesetztestext auf "unbestimmte Zeit". Kann aber nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
In Deutschland gibt es seit 1953 nur noch eine lebenslange Freiheitsstrafe, die
frühestens nach 15 Haftjahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Sie bedeutet, dass der Verurteilte auf unbestimmte Zeit ins Gefängnis muss, mindestens aber für 15 Jahre. Nach 15 Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.