ohne konkrete angabe ist eine Zahlung "unverzüglich" vorzunehmen,ein Begriff der einigen Spielraum lässt
Wenn kein Ziel angegeben ist, 30 Tage
wenn da nichts steht, dann ist eine Zahlung "unverzüglich" zu leisten.
also innerhalb weniger Tage nach Zahlungseingang.
steht da "SOFORT" drin, muss auch SOFORT gezahlt werden.
wenn keine zweitspanne angegeben ist und nichts weiteres dort steht dann sofort.
Der Rechnungssteller kann auch Rechnungen mit sofortiger Fälligkeit stellen, das ist auch ganz üblich.Dies bedeutet aber nicht, dass er sein Geld einen Tag nach Rechnungseingang auf seinem Konto haben muss.
Die Zahlung muss nur "unverzüglich", also "ohne schuldhaftes Zögern" geleistet werden.
soweit ich weiss, wenn nichts steht dann unverzüglich