Die Bezeichnung „Kalbsleberwurst“ wird nur verwendet, wenn der Leberanteil zu über 50 Prozent vom Kalb stammt. Der Rest kann Schweineleber sein. Damit sie überhaupt "Leberwurst" heißen darf, reichen schon insgesamt 10 % Leber. Also: mindestens 5 %.
Die Bezeichnung „Kalbsleberwurst“ darf nur verwendet werden, wenn der Leberanteil zu über 50 Prozent vom Kalb stammt. Der Rest kann Schweineleber sein.