108 Beamte des öffentlichen Dienst im Bundestag sind rund 15%
Ziemlich genau 0% (s. §40 BBG): Beamte, die die Wahl zum Abgeordneten des Bundestages oder des Europäoschen Parlamentes annehmen, scheiden aus dem Amt aus.
Die Antwort von @pullauge ist falsch, die Frage war welche Bundestagsabgeordnete verbeamtet sind. Öffentlicher Dienst ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit Verbeamtung, und die Bundestagsabgeordneten sind alle im öffentlichen Dienst angestellt und nicht verbeamtet. Zwar gibt es Menschen, die Bundestagsabgeordnete werden und in ihrem ursprünglichen Beruf verbeamtet sind, diese müssen den Beamtenstatus für die Zeit des Mandats aber abgeben. In der Regel wird es ausgesetzt, ruht also.
Korrektur meiner vorherigen Antwort: manchmal sollte man nachlesen, bevor man eine Frage beantwortet. Die parlamentarischen Staatssekretäre und Staatssekretärinnen sind im Gegensatz zu den anderen Staatssekretären und Staatssekretärinnen nicht verbeamtet. Demnach gibt es bei den Bundestag Abgeordneten niemanden, der verbeamtet ist, demnach lautet die Antwort 0 %.
das sind 14,694%
37 Personen, nämlich alle parlamentarischen Staatssekretäre und -sekretärinnen. Das sind rund 5 % des Bundestages.