Sind Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger gesetzlich versichert, erhält die GKV 109,48 Euro. Sind sie dagegen privat versichert, beträgt der Zuschuss in die private Krankenversicherung bis zu 421,77 Euro.
anderenorts ist die Krankenversorgung richtigerweise kostenfrei
119,60 Euro