Einen gesetzlichen Zwang für Messstellenbetreiber zum Einbau von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) gibt es u. a. für Haushalte mit einem hohem Stromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr.
Da der Austausch der Zähler gesetzlich bestimmt ist, haben Stromkunden keine Möglichkeit, sich gegen einen neuen Zähler zu wehren