Seitz hatte in Wahlkampfzeiten Online-Beiträge veröffentlicht, deren Inhalt das baden-württembergische Justizministerium als fremdenfeindlich und volksverhetzend einstufte.
Damit das Oberlandesgericht das Verfahren gegen Herrn Seitz fortführen kann.
Für ihn ist es ein „ganz normaler Vorgang“, „denn die Immunität soll nicht den Abgeordneten vor Strafverfolgung schützen, sondern die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen“.
Er will den Rechtsstreit fortzuführen, da die Entfernung aus dem Dienstverhältnis zur Konsequenz hat, dass er seine Pensionsansprüche verliert.
Um ein Disziplinarverfahren gegen ihn, auf Grund von rassistischer Gesinnung und mangelnder Neutralität bei Internetveröffentlichungen in seiner vormaligen Rolle als Staatsanwalt fortführen zu können.