Arbeitslosengeld wird nach dem letzen vollen Lohn berechnet.
Durch das Kurzarbeitergeld entstehen so keine Nachteile hinsichtlich Anspruch und Höhe des Arbeitslosengeldes. Dieses wird nach dem Arbeitsentgelt berechnet, das ohne den Arbeitsausfall erzielt hättest.
Weil die Kurzarbeit dem Erhalt des Arbeitsplatzes dient, wird das Kurzarbeitergeld auch nicht auf einen möglichen späteren Bezug von Arbeitslosengeld angerechnet.