Man kann parallel zum Insolvenzgeld auch ALG 1 beantragen. Bis das IG bewilligt wird, gilt das ALG 1 als Vorschuss.
Später, wenn das IG ausgelaufen ist, kann man wieder ganz normal ALG 1 beantragen.
Danke für deine Antwort, aber so richtig verstanden habe ich das Bürokratendeutsch trotzdem nicht.
Das Arbeitslosengeld für den deckungsgleichen Zeitraum auf das Insolvenzgeld angerechnet. Das Arbeitslosengeld wird im Falle der Bewilligung von Insolvenzgeld als Vorschuss auf das Insolvenzgeld gewertet. Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld verkürzt sich dabei nicht.