Wie wird sich der Geschlechtseintrag bei Meldebehörden auf die Wehrpflicht auswirken?

Han.Scha · 14. November um 13:53

Wie wird sich der Geschlechtseintrag bei Meldebehörden auf die Wehrpflicht auswirken?

 

Beste Antwort

mikarger · 16. November um 13:39 · 1x hilfreich

Der Geschlechtseintrag bei den Meldebehörden ist im neuen Wehrdienstsystem entscheidend: Er bestimmt, ob jemand zur Wehrpflicht herangezogen wird. Männer sind verpflichtet, Frauen nur freiwillig – maßgeblich ist der amtlich hinterlegte Eintrag.

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Polarlichter · 15. November um 05:34 · 0x hilfreich

Man entkommt der Wehrpflicht.

17August · 14. November um 22:30 · 0x hilfreich

Eltern, nennt Eure Söhne Maria, Gabriele o. ä., damit sie nicht für die USA in den Krieg ziehen müssen! (Vornamen, die es weiblich und männlich gibt)

storabird · 14. November um 18:33 · 0x hilfreich

Personen, die mit dem Eintrag „divers“ oder ohne eine Angabe beim Geschlechtseintrag gemeldet sind, werden somit nicht als wehrpflichtig erfasst.

pullauge · 14. November um 14:23 · 0x hilfreich

eine Einberufung zur Wehrpflicht ist möglich, selbst wenn eine Person ihren Geschlechtseintrag geändert hat

Pontius · 14. November um 14:11 · 0x hilfreich

der ist entscheidend, sofern nicht kurz nach der Änderung der "Spannungs- und Verteidigungsfall" ausgerufen wurde

 
 

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