Der Geschlechtseintrag bei den Meldebehörden ist im neuen Wehrdienstsystem entscheidend: Er bestimmt, ob jemand zur Wehrpflicht herangezogen wird. Männer sind verpflichtet, Frauen nur freiwillig – maßgeblich ist der amtlich hinterlegte Eintrag.
Man entkommt der Wehrpflicht.
Eltern, nennt Eure Söhne Maria, Gabriele o. ä., damit sie nicht für die USA in den Krieg ziehen müssen! (Vornamen, die es weiblich und männlich gibt)
Personen, die mit dem Eintrag „divers“ oder ohne eine Angabe beim Geschlechtseintrag gemeldet sind, werden somit nicht als wehrpflichtig erfasst.
eine Einberufung zur Wehrpflicht ist möglich, selbst wenn eine Person ihren Geschlechtseintrag geändert hat
der ist entscheidend, sofern nicht kurz nach der Änderung der "Spannungs- und Verteidigungsfall" ausgerufen wurde