Aus dem Sachdienst des Deutschen Bundestages:
„Die Armutsrisikoquote ist definiert als Anteil der Personen in Haushalten, deren bedarfsge- wichtetes Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Mittelwerts (Median) aller Personen beträgt. Das Nettoäquivalenzeinkommen wird ermittelt als gewichtetes Pro-Kopf- Einkommen, in dem das Nettohaushaltseinkommen durch die Summe der Personengewichte (siehe Äquivalenzgewichtung) – abgeleitet über die neue OECD-Skala – geteilt wird.“
zu deutsch: Personen, oder Haushalte, den Gesamtnettoeinkommen weniger als 60 % des Durchschnitts aller anderen beträgt, gelten als arm.
Wenn juemand weniger als 60% des Durchschnittseinkommens hat
Armut bezeichnet im materiellen Sinn (als Gegenbegriff zu Reichtum) primär die mangelnde Befriedigung der Grundbedürfnisse (vor allem nach Nahrung, Wasser, Kleidung, Wohnraum, Gesundheit).