Über die Aufnahme in die Welterbeliste entscheidet das Welterbekomitee. In Deutschland beschließt die Kultusministerkonferenz welche Stätten bei der UNESCO zur Aufnahme in die Welterbeliste nominiert werden.
Um objektiv auswählen zu können, hat die UNESCO Kriterien geschaffen, auf deren Grundlage ein Komitee aus den vielen Einreichungen jedes Jahr die Kultur- und Naturstätten auswählt, die in die Welterbeliste aufgenommen werden. Das wichtigste Kriterium ist der außergewöhnliche universelle Wert.