In der Regel weisen die Bedürftigen mit einem Bescheid, z.B. Jobcenter-, Renten-, Wohngeld- oder BAföG-Bescheid, Ihre Bedürftigkeit nach und erhalten anschließend einen Tafel-Ausweis.
Mittels Bescheide.
Der Antragsteller muss Nachweise über seine Bedürftigkeit erbringen, wie zum Beispiel einen Rentenbescheid oder einen Bescheid vom Jobcenter.
Man muss einen Jobcenter-, Renten-, Wohngeld- oder BAföG-Bescheid haben.
mit einem Bescheid, z.B. Jobcenter-, Renten-, Wohngeld- oder BAföG-Bescheid