Beamte werden an der Finanzierung der Mütterrente nicht direkt beteiligt. Die Mütterrente wird aus der Rentenkasse finanziert, und Beamte erhalten einen Kindererziehungszuschlag nach § 50a BeamtVG. Der Besoldungsstrukturengesetz (BesStMG) hat jedoch die Möglichkeit geschaffen, dass die Mütterrente auch für Beamte übernommen wird, was eine Gleichbehandlung aller Mütter und Väter, egal ob im Staatsdienst oder nicht, fördert.
Dafür bekommen Beamte neben dem Kindergeld, auch einen Kinderzuschlag in ähnlicher Höhe und dann gibt es noch Knete für das "Verheiratet" sein, wovon viele Arbeitnehmer sicherlich nur träumen können.
Sie bekommen keine Mütterrente und sind auch (fast) nicht an der Finanzierung beteiligt (nur über Steuerzuschüsse aus dem Bundeshaushalt)