Wie waren die bayerischen Volksgerichte zusammengesetzt?
(NICHT der Volksgerichthof aus der NS-Zeit)
Sie waren mit zwei Berufsrichtern und drei Laien besetzt
zwei Berufsrichter und drei Laienwaren die Besetzung
Sie waren mit zwei Berufsrichtern und drei Laien besetzt, zur Verurteilung waren vier Stimmen erforderlich.