Regulär 8 Stunden, wobei 10 Stunden auch zulässig sind, sofern im Zeitraum von 6 Kalendermonaten im Durchschnitt rechnerisch 8 Stunden arbeitstäglich rauskommen. (§1 Arbeitszeitgesetz)
Es gibt jedoch Sonderregelungen, welche auch die 10 Stunden Grenze außer Kraft setzen:
§7 Arbeitszeitgesetz:
"(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1.abweichend von § 3
a)die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
...
(4) Die Kirchen und die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften können die in Absatz 1, 2 oder 2a genannten Abweichungen in ihren Regelungen vorsehen."
8 Stunden pro Tag - maximal 12 Stunden bei einem entsprechenden Ausgleich.
Normal nur bis 10h.
Bei Schichtdienst gibt es auch 12 h Schichten die dann aber mit entsprechenden Ausgleichstagen dann wieder ausgeglichen werdeen.
8 bzw. max. 10 Stunden pro Tag, Jugendliche erheblich weniger
Acht Stunden, in Ausnahmefällen sind bis 10 Stunden plus Pause erlaubt. Die max. Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten.
In der Regel sind es 8 Stunden die auf 10 ausgeweitet werden können.