Wie viele Bundestagsabgeordnete müssen sich mindestens zusammenschließen, um eine Fraktion zu bilden?
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sind Zusammenschlüsse von mindestens 5 % der Bundestagsmitglieder.
Im 20. Bundestag sind seit 2021 zur Fraktionsbildung 37 Abgeordnete erforderlich.
Ab 37 aufwärts gibts den Fraktionsstatus.
Mindestens 37.