Es sind 598 Abgeordnete.
Das sind 598
Durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 15. November 1996 wurde die Zahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages mit Beginn der 15. Wahlperiode auf 598 reduziert. 2. Diese in den Wahlgesetzen festgelegte „gesetzliche Mitgliederzahl“ kann sich um sogenannte „Überhangmandate“ erhöhen, falls eine Partei in den Wahlkreisen mehr Mandate errungen hat, als ihr nach dem Stimmenanteil zustehen.
Das sind 598 Bundestagsabgeordnete.
598 Bundestagsabgeordnete
598 Bundestagsabgeordnete.
598 Abgeordnete
598 -momentan kommen noch 111 Überhang- und Ausgleichsmandate dazu.
598 (viel zu viele...)