Für öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter wie ARD und ZDF beträgt die Dauer der Werbung an Werktagen höchstens 20 Minuten im Jahresdurchschnitt. Zudem gilt, dass nicht genutzte Werbezeit nicht beliebig angespart werden kann, sondern sie darf höchstens an einem anderen Werktag bis zu 5 Minuten nachgeholt werden, Spotwerbung ist auf 12 Minuten pro Stunde begrenzt, die Werbeblöcke bei den öffentlichen Anbietern müssen werktags vor 20 Uhr erfolgen.
nicht länger wie 15 min.