Für Wein aus anderen EU-Mitgliedstaaten wurde in Deutschland keine Richtmenge festgelegt.
Für Wein aus anderen EU-Mitgliedstaaten wurde in Deutschland keine Richtmenge festgelegt. Aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht kann Wein in unbegrenzter Menge für eine Verwendung zu privaten Zwecken mitgebracht werden. Weinrechtliche Vorschriften für den Transport von Wein bleiben davon unberührt.
Es gibt keine Obergrenze für den privaten Verzehr, also soviel wie sie bezahlen und/oder transportieren kann.