Den Ländern sichert die Lotteriesteuer 16,67 Prozent der Einnahmen aus dem Lottogeschäft.
Die Hälfte der Einnahmen werden an alle Gewinner ausgezahlt (Totalisatorprinzip), das heißt die Ausschüttungsquote beträgt 50 %. Es ist dieser Betrag, auf den die Spieler spekulieren.
23 % werden vom Fiskus als Konzessionsabgabe bzw. Zweckerträge zweckgebunden vereinnahmt, das heißt dieser Betrag muss vom Staat wieder für gesetzlich festgelegte Zwecke ausgegeben werden, wie beispielsweise Sportförderung, Kunstankäufe, Umwelt oder Jugendprojekte.
16,7 % gehen als Lotteriesteuer in den allgemeinen Länderetat.
7,5 % werden an die Annahmenstellen (Pächter) als Provision bezahlt.
Für die Verwaltung und als Einnahme für die Lottogesellschaften werden 2,8 % einbehalten.
Lotteriesteuer: Ungefähr 17 Prozent der Einnahmen werden als Lotteriesteuer abgeführt und fließen in den jeweiligen Landeshaushalt.
17% also ein ganz schöner Batzen !
5,2 Millarden Euro pro Jahr.
Circa 17% werden abgezweigt.