Mindestens 7 und höchstens 14,5 % Vol.
Die allenfalls gesetzlich vorgegebene Höchstgrenze bei 7% wird durch das Erhitzen zumeist unterschritten, Alkohol verdampft, der Alkoholgehalt wird so eher geringer wie 7%. Da man Glühwein aber auch nicht erhitzt geniessen kann... - besteht eine gesetzlich festgelegte Obergrenze von 7%.
Der Mindestalkoholgehalt des Glühweins ist gesetzlich auf 7 % Vol. festgelegt.
Alkoholgehalt von mindestens sieben Prozent
Der Mindestalkoholgehalt beträgt 7 % (Vol%).
mindestens 7 Vol-%