In der Theorie gilt dass man mit bis zu 0,49 Promille Alkohol im Blut am Steuer/ im Rollstuhl sitzen darf, ohne dafür eine Strafe befürchten zu müssen– vorausgesetzt, es passiert nichts, oder der Verkehrsteilnehmer befindet sich nicht in der Probezeit- viele Rollstuhlfahrer besitzen schließlich auch eine Fahrerlaubnis. Somit kann ein Blutalkoholwert von 0,3 Promille ausreichen, damit eine Straftat vorliegt. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntauglich, und selbst wenn keine Ausfallerscheinungen feststellbar sind, kann nach § 316 StGB eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, bzw. eine Geldstrafe verhängt werden.
Am liebsten gar nicht. Theoretisch 1,1 Promille sind erlaubt -egal wie diese zustandekommen.
Auch Rollstuhlfahrer haben sich an die normalen Gesetze zu halten. Keine Ausnahmen.
trinken darf ein Rollstuhlfahrer soviel er möchte
wenn er am Straßenverkehr teilnimmt gilt auch für Ihn 0,0 Promille,
Es gibt eine Grenze von 1,1 Promille.
Grenzwert von 1,1 Promille
Manche Gerichte legen für E-Rollstuhlfahrer die Grenze fest, die auch für Radfahrer gilt, andere legen die Grenze von 1,1 Promille fest, mit der Begründung ein Rad könne höchstens umfallen, während ein E-Rollstuhl mehr als einen Unfall verursachen können, wenn der Fahrer ihn (aufgrund von Trunkenheit) nicht mehr unter Kontrolle hätte.
Die Urteile beziehen sich ausschließlich auf Elektrorollstuhlfahrer; Urteile zu Menschen, die betrunken im manuellen Rollstuhl unterwegs waren, gibt es scheinbar nicht.
Wer mit einem motorisierten Krankenrollstuhl unterwegs ist, sollte auf seinen Alkoholkonsum achten. Ab einem Grenzwert von 1,1 Promille Alkohol im Blut gilt er verkehrsrechtlich als absolut fahruntauglich.