Das ist alle gesetzlich geregelt
Das dürfte ein Fall für eine Rechtsberatung sein, die dürfen aber nur entsprechende fachlich ausgebildete Personen machen.
Gemäß https://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Erben/Erbfolge.php (Siehe Beispiel d.) )
erbt der Ehemann 3/4 und der Vater 1/4. Ob der Brief bei einem eventuellen Rechtsstreit anerkannt wird muss ein Gericht entscheiden.
In der Realität wird sehr wahrscheinlich der Vater auf seinen Anspruch verzichten und der Ehemann, insofern er keine große Abneigung gegen den Freund verspürt, die Uhr einfach hergeben.
Ich befürchte da kommst du um den Rat eines Juristen nicht herum. Es spielt nämlich auch eine Rolle, ob alle Erben mit dem Vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden sind oder ob einer den Erbgang anfechtet.
Grundsätzlich würde, von den leiblichen Verwandten, ohne Testament und mit klassicher Verwandschaft (also der Vater ist auch Vater des Bruders)
der Ehemann 3/4 erben
der Vater 1/4 erben
sollte der "handschriftliche Brief", als Testament anerkannt werden,
würde der Freund die Uhr bekommen (was nicht klar aus der Frage herausgeht)
Jetzt wird es knifflig und ich weiß es nicht genau:
in dem Fall müßte sich meines Verständnisses nach der Erbteil des Mannes um die Uhr reduzieren.
Der Bruder erbt nichts, weil der Vater noch lebt, es sei denn er hätte einen anderen Vater, erben würde er dann weil die Mutter bereits verstorben ist (keine Info dazu in der Frage).
Die Antwort stellt keine Rechtsberatung dar.